Leuchtstofflampen werden in der industriellen Bildverarbeitung kaum noch eingesetzt. Manchmal ist jedoch eine Hallenbeleuchtung vorhanden, die dann evtl. an Handarbeitsplätzen oder großen Maschinenstationen mitgenutzt wird. Sie sollten jedoch in der Bildverarbeitung immer mit elektronischen Vorschaltgeräten betrieben werden, um Helligkeitsflackern im Bild zu vermeiden.
Eine weitere Anwendung, bei der auch heute noch Neonröhren eingesetzt werden, ist die Farbmessung mit D55- oder D65-Normlichtröhren.
Die Leuchtstofflampe wird umgangssprachlich auch als Neonlampe oder Leuchtstofflampe bezeichnet. Die Leuchtstofflampe beruht auf dem Prinzip der Niederdruck-Gasentladungslampe. Ein Edelgas (Neon/Argon) wird zusammen mit etwas Quecksilberdampf mit Hilfe einer hohen Zündspannung ionisiert. Dadurch wird das Gemisch elektrisch leitfähig und es entsteht ein energiereiches Niederdruckplasma.
Diese Möglichkeit der Lichterzeugung beruht auf Elektronenübergängen innerhalb der atomaren Strukturen des Gasgemisches. Die Elektronen wechseln nach der Anregung von energetisch höheren Zuständen in niedrigere und senden dabei vor allem ultraviolettes Licht aus. Entsprechend den sehr diskreten Übergängen entstehen sehr scharfbandige Emissionsspektren.
Um sichtbares Tageslicht zu erzeugen, wird die Röhre innen mit Leuchtstoffen (= Leuchtstofflampen) beschichtet.
Diese absorbieren die unerwünschte UV-Strahlung und geben je nach Gasfüllung der Röhre und Beschichtung unterschiedliche Farbtöne ab. Die Röhren sind in verschiedenen Weißtönen (z.B. warmweiß, neutralweiß, tageslichtweiß etc.) im Handel erhältlich. Auch farbiges Licht ist möglich, wird aber in der industriellen Bildverarbeitung fast nie eingesetzt. Hier sind LEDs wesentlich praktischer.
Emisionsspektrum Neonröhre
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